Re: Nachbar verlangt Rückbau


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Abgeschickt von Bolanger am 21 Juni, 2010 um 09:52:06:

Antwort auf: Nachbar verlangt Rückbau von Marita am 19 Juni, 2010 um 21:39:52:

Hallo,

wenn Ihr Pflaster auf Ihrem Grund ist, dann brauchen Sie erstmal nichts zurückzubauen. Da kann der Nachbar tanzen so viel er möchte.

In NRW gibt es allerdings eine Einfriedungspflicht, wenn die Einfriedung ortsüblich ist. Wenn also alle Häuser in Ihrer nachbarschaft einen Zaun haben, dann kann der Nachbar auch von Ihnen verlangen, mit ihme zusammen einen Zaun zu errichten. Dann müsste ggf. Ihr Pflaster teilweise entfernt werden. Der Zaun steht dann aber auch der Grundstücksgrenze und gehört beiden zu gleichen Teilen. Sie kämen nur dann um ein Mitwirken beim Zaunbau herum, wenn Zäune bei Ihnen nicht unbedingt üblich sind. dann dürfte der Nachbar auf seinem Grundstück auf seine Kosten allene einen Zaun bauen, der ihm gehört.
Grüße,

Bolanger


: Hallo Zusammen,
: wir haben ein freistehendes EFH in NRW gebraucht gekauft.
: Die Voreigentümer haben nur sehr kurz dort gewohnt, so dass Garten und Vorgarten noch nicht angelegt sind.
: Unmittelbar nach unserem Erwerb hat uns der Nachbar zur rechten Seite über sein Einfriedungsverlangen schriftlich. Die Diskussion über die genaue Gestaltung ist noch im Gange.

: Zwischenzeitlich haben wir unsere Einfahrt bis an die Grundstücksgrenze pflastern lassen. Unser Nachbar ist nun der Meinung, dass wir hiermit sein Einfriedungsverlangen torpediert haben. Ein diesbzgl Gespräch ist leider sehr unerfreulich verlaufen und wir dachten, er regt sich wieder ab.
: Heute jedoch haben wir eine Schreiben von ihm erhalten: er fordert den Rückbau entsprechend §§50 NachbarGnrw, 1004 I BGB.

: Müssen wir jetzt wirklich einen Teil unserer Pflasterung rückbauen? Wer weiß Rat?

: Vielen Dank
: marita

: Nun




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