Re: Nachbar verlangt Rückbau


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Abgeschickt von oberh am 21 Juni, 2010 um 10:47:41

Antwort auf: Re: Nachbar verlangt Rückbau von Bolanger am 21 Juni, 2010 um 09:52:06:

Hi!

Ergänzung zu Herrn Bolanger:
Wenn gemeinsam ein Zaun errichtet wird, dann sollen ja auch die Kosten geteilt werden.
Als Ansatz wird hier ein 1,2 m hoher Maschendrahtzaun angesetzt.

Bevor ein Rückbau Ihrerseits vorgenommen wird, sollten Sie den potentiellen Überbau prüfen.
Ist dies Ihrerseits nicht möglich (weil sie die Grenzpunkte in der Örtlichkeit nicht kennen, bzw. sie nicht mehr vorhanden sind), dann kann Ihr Nachbar einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit einer Grenzangabe beauftragen. Sollte ein Überbau vorhanden sein, werden Sie aber wohl die anteiligen Kosten tragen müssen.



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