Re: Gewohnheitsrecht / Duldungsrecht?


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Abgeschickt von Anders Leben am 21 Juni, 2010 um 17:27:37:

Antwort auf: Gewohnheitsrecht / Duldungsrecht? von Fragender am 16 Juni, 2010 um 09:29:38:

Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich fragen, wie sich Deine Position dadurch verbessern soll: Soweit Verjährung bzw. Verwirkung von Abwehrrechten gegen den Überbau in Frage kommt, dürfte dies längst eingetreten sein. Sprich: Beseitigung des vorhandenen dürftest Du wohl nicht mehr verlangen.

Falls Du ansonsten baurechtlich zulässig anbauen willst (an den Streifen), richtet sich das v.a. nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, daran dürfte der Kies nichts ändern. (auch der Regfenschutz dürfte damit obsolet sein).

Falls der Nachbar mal abreißt oder neu baut, werden die Karten insgesamt neu gemischt, sprich: Du kannst dann auf Einhaltung der Grenze achten und bestehen, das wächst ihm nicht einfach zu.

Wenn Du jetzt noch Verträge machen willst,

a.)kommt unnötig Streit auf, wer JETZT wofür verantwortlich ist und was bezahlen muss, obwohl jetzt überhaupt nichts passieren soll und auch niemand bezahlen muss und
b.) zementierst Du evtl. die aktuelle Lage zu Deinen Lasten, z.B. durch zu allgemeine Formulierung, so dass Nachbar sogar einen Neubau wieder an die Grenze setzen könnte o.ä., außerdem weist Du auf die Vorläufigkeit der Duldung des Überbaus hin, so dass er bestimmt nie abreißen wird und
c.) verursachst Du für die notwendige Beurkundung etwaiger dauerhafter Verträge mit dinglicher Wirkung auch noch Notarkosten. Die Flüchtigkeit und Unbestimmtheit der schuldrechtlichen Seite streitet eher für als gegen Dich (Nachbar kann kein wirklich dauerhaftes Recht nachweisen).

Fazit:
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Du hast hier die Chance, durch ein falsches Wort dauerhaft unnötigen Streit zu säen - ich würde sie auslassen.
Ich



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