Straßenerschließung mit Wendehammer


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Abgeschickt von Agnes Paetzold am 22 Juni, 2010 um 13:44:40

Ein Wendehammer (18m x 18m) soll im Zuge eine Straßenoberflächenerstellung am Ende einer ca.130 m langen Stichstraße (insgesamt 7 angrenzende Grundstücksbesitzer)errichtet werden. Wendehammers. Alle Anwohner sind gegen die Errichtung des Wendehammers. Unsere Gründe sind die unnötigen Kosten sowie die unnötige Flächenversiegelung. Müllfahrzeuge fahren seit 30 Jahren rückwärts. Gibt es rechtliche Bestimmungen für kommunale Straßenerschließung, die diesen Wendehammer vorschrieben und wenn ja, in welcher Größe?





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