Abgeschickt von Micha am 22 Juni, 2010 um 14:28:28
Antwort auf: Re: Gartenhaus erstellung NRW von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 22 Juni, 2010 um 13:39:23:
Hallo,
ich beziehe mich im Punkt 2 auf: § 65: Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: Gebäude 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches);
da das Vordach zwar an dem Gartenhaus ist jedoch nicht aus einem Teil besteht und dieses als Fahrradabstellfläche genutzt wird beziehe ich mich hier auch auf §65:Punkt 25. überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze bis zu insgesamt 100 m
Zu1) die errichtung des Gartenhauses ohne einhaltung der Mindestabstände
zu §83 BauO: muss man das machen? wofür ist das gut? Sorry verseteh leider den Text nicht.
Habe mal eine Bild URL drangehangen.....
Gruß Micha