Re: Straßenerschließung mit Wendehammer


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Abgeschickt von Bauassessor am 22 Juni, 2010 um 18:31:42:

Antwort auf: Straßenerschließung mit Wendehammer von Agnes Paetzold am 22 Juni, 2010 um 13:44:40:

Hallo,

es gibt keine Vorgabe, sondern lediglich eine Empfehlung, ab wann eine Wendeanlage eingerichtete werden sollte - nämlich ab einer Länge der Stichstraße von 50 m. Die Größe richtet sich dann primär nach den Abmessungen der Müll- und Rettungsfahrzeuge. Dafür gibt es ebenfalls Empfehlungen aus den Richtlinien zur Anlage von Straßen (RAS - bin mir nicht sicher, ob der Titel richtig ist). Letztlich ist die Größe aber auch vom vorhandenen Platz abhängig.

: Ein Wendehammer (18m x 18m) soll im Zuge eine Straßenoberflächenerstellung am Ende einer ca.130 m langen Stichstraße (insgesamt 7 angrenzende Grundstücksbesitzer)errichtet werden. Wendehammers. Alle Anwohner sind gegen die Errichtung des Wendehammers. Unsere Gründe sind die unnötigen Kosten sowie die unnötige Flächenversiegelung. Müllfahrzeuge fahren seit 30 Jahren rückwärts. Gibt es rechtliche Bestimmungen für kommunale Straßenerschließung, die diesen Wendehammer vorschrieben und wenn ja, in welcher Größe?





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