Re: Gartenhaus erstellung NRW


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Juni, 2010 um 20:46:13

Antwort auf: Re: Gartenhaus erstellung NRW von Micha am 23 Juni, 2010 um 09:02:48:

Die Abstandflächen bestimmen sich nach §6 BauO NRW, die Ausnahmeregeln für Gartenhäuser u. ä. finden sich in §6 Abs. 11 BauO NRW. Ob nun ein Abstand einzuhalten ist oder nicht hängt von verschiedenen Privilegierugsvoraussetzungen ab, die am konkreten Grundstück zu prüfen sind. Das geht über ein Forum nicht.

Meines Erachtens ist das Gesamtobjekt mit Dachüberstand zu betrachten.

Zusätzlich sollte vorab geklärt werden, ob das Gartenhaus überhaupt auf dem Grundstück aufgestellt werden darf oder nicht vielleicht durch eine Festsetzung im Bebauungsplan ausgeschlossen ist. Auch das eine Voraussetzung, die nur vor Ort bzw. am konkreten Fall und nicht in einem Forum geklärt werden kann.

: Hallo,

: also muss ich trotzdem Absatnd wahren.....

: reicht da 1 Meter oder wonach richtet sich das dann...

: Die Bauvorschriften werden ja eingehalten...zumal die Nachbarn ja auch ein Haus aufstellen jedoch nciht an direkter Grenze... lass es 50 bis 60cm Abstand sein zur Grenze.

: Die und wir haben uns mittels Unterschriften ausgetauscht....

: Mir ist jedoh noch immer Unklar wie grß der Abstand sein muss ob nun der Dachüberstand auf Grundstücksgrenze verläuft oder ob ich einen größeren Abstand wahren muss.

: Gruß Micha





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]