Teile des Nachbarhauses auf fremdem Grundstück / ehem.DDR


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Abgeschickt von maike m. am 25 Juni, 2010 um 13:32:24


Angnommen ein Anbau mit Fenstern steht gänzlich auf dem Nachbargrundstück. Der etwa gleich große Haupteil des Hauses steht auf eigenem Grundstück. (Neue Bundesländer, alter Baubestand)

Das "fremde" Haus ist im Grundbuch des Nachbarn nicht eingetragen. Auf der Flurkarte ist zu erkennen, dass das Haus auf dem Nachbargrundstück steht.

Nehmen wir an der Eigentümer des Grundstücks hat vor wenigen Monaten gewechselt.

Könnte der neue Eigentümer Schwierigkeiten machen, zB einen Zaun vor den Anbau, oder eine Hecke als Sichtschutz vor die Fenster setzen, da vom Anbau das gesamte Grundstück des Nachbarn beobachtet und ein Betreten möglich wäre?

Könnte der neue Eigentümer Pacht verlangen?

Könnte der neue Grundstückseigentümer Mitspracherecht beim Verkauf des Hause mit dem Anbau verlangen? ZB Vorkaufsrecht für den Anbau auf seinem Grund?

Danke schonmal.
Maike




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