Kauf und Zusammenlegung Spitzboden


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Abgeschickt von Eigentümer am 28 Juni, 2010 um 16:50:00

Hallo zusammen,

folgend möchte ich einen fiktiven Fall schildern und würde mich über fachliche Meinungen sehr freuen:

Angenommen X bewohnt eine Eigentumsmaisonettwohnung. Die Wohnung liegt im Dachgeschoss eines 16 Parteienhauses. Über eine Wendeltreppe gelangt X in den ausgebauten Spitzboden, der einen Flur und ein Zimmer umfasst. Der Flur ist etwa 2,1 Meter hoch und 2,5 Meter breit.
Nachbar Y (auch Eigentümer) hat über seiner 2-Zimmerwohung ebenso ein Spitzboden 2,1 Meter hoch, 2,5 Meter breit und ca. 8 Meter lang. Er kann diesen über eine Wendeltreppe erreichen.

Angenommen X möchte den Spitzboden von Y kaufen. Die Trennwand herausnehmen, die Wendeltreppe von Y entfernen und die Decke schließen. Was müsste er beachten?
1. Müsste er alle anderen Eigentümer um Erlaubnis fragen?
2. Müsste er die Teilungserklärung ändern lassen?
3. Müsste er einen Architekten beauftragen und neue Pläne erstellen lassen?
4. Oder müsste er nur den Kauf im Grundbuch eintragen lassen?
5. Mit welchen Kosten müsste er für diese Aktion rechnen?

Über eine lebhafte Diskussion zu diesem Fall würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!




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