Abstandsfläche zwischen Fahrbahn und Hauswand


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Abgeschickt von bertold am 30 Juni, 2010 um 16:59:13

Ich besitze ein 250 Jahre altes Fachwerkhaus in Niedersachsen. An der Giebelseite verläuft ein 5.40m breiter Weg (ca.40 m lang), der ürsprünglich als Feuergasse gedacht war. (Hauswand =Grundstücksgrenze). Früher war entlang meines Grundstückes ein ca. 1m breiter Grünstreifen, den die Stadt entfernt hat und bis auf 10 cm an mein Haus heran geteert hat.
Der Weg wird jetzt in beide Richtungen befahren. Es wird auch auf beiden Seiten geparkt, so daß man Schlangenlinien fahren muß. Es gibt keine Beschilderung und keinen Bürgersteig.
Ich könnte bei geöffnetem Fenster quasi in die Autos fassen.
Das Lärm- und Erschütterungsaufkommen ist erheblich.

Ist diese Baumaßnahme der Stadt überhaupt zulässig?

Gibt es eine Abstandsregelung - genaue Maße - in der Landesbauverordnung zwischen Wohnhäusern und innerörtlichen Straßen?




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