Re: Anbau Holzlege


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Achim Nelke am 01 Juli, 2010 um 13:05:19:

Antwort auf: Anbau Holzlege von Martin Huber am 25 Juni, 2010 um 08:14:17:

Sehr geehrter Herr Huber,

also ich verstehe Art. 2 (2) BayBauO anders als die Gemeinde. (Text: "Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können.")
Aus meiner Sicht handelt es sich bei ihrem Vorhaben um eine bauliche Anlagen, nicht aber um ein Gebäude.

Grüße
Achim Nelke



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]