Re: Kauf und Zusammenlegung Spitzboden


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Abgeschickt von Anders Leben am 05 Juli, 2010 um 10:53:27:

Antwort auf: Kauf und Zusammenlegung Spitzboden von Eigentümer am 28 Juni, 2010 um 16:50:00:

Zunächst sollte sich X vielleicht ansehen, ob der Spitzboden wirklich Wohnungseigentum ist, oder ob dort "nur" Sondernutzungsrechte eingetragen wurden, wie das auch häufig vorkommt.
Ist der Spitzboden zur Wohnnutzung genehmigt? Falls ja: Baurechtlich können Brandschutzanforderungen anders aussehen, wenn sich über der Nutzungseinheit des Y plötzlich nicht mehr die eigene, sondern eine fremde NE (nämlich des X) befindet. Da wird u. U. mehr Brandschutz fällig.
Das kann
: Hallo zusammen,

: folgend möchte ich einen fiktiven Fall schildern und würde mich über fachliche Meinungen sehr freuen:

: Angenommen X bewohnt eine Eigentumsmaisonettwohnung. Die Wohnung liegt im Dachgeschoss eines 16 Parteienhauses. Über eine Wendeltreppe gelangt X in den ausgebauten Spitzboden, der einen Flur und ein Zimmer umfasst. Der Flur ist etwa 2,1 Meter hoch und 2,5 Meter breit.
: Nachbar Y (auch Eigentümer) hat über seiner 2-Zimmerwohung ebenso ein Spitzboden 2,1 Meter hoch, 2,5 Meter breit und ca. 8 Meter lang. Er kann diesen über eine Wendeltreppe erreichen.

: Angenommen X möchte den Spitzboden von Y kaufen. Die Trennwand herausnehmen, die Wendeltreppe von Y entfernen und die Decke schließen. Was müsste er beachten?
: 1. Müsste er alle anderen Eigentümer um Erlaubnis fragen?
: 2. Müsste er die Teilungserklärung ändern lassen?
: 3. Müsste er einen Architekten beauftragen und neue Pläne erstellen lassen?
: 4. Oder müsste er nur den Kauf im Grundbuch eintragen lassen?
: 5. Mit welchen Kosten müsste er für diese Aktion rechnen?

: Über eine lebhafte Diskussion zu diesem Fall würde ich mich sehr freuen.

: Vielen Dank!





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