Carport-Dachüberstand


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Abgeschickt von julius am 05 Juli, 2010 um 11:10:44

Hallo,
mir wurde ein beantragter Carport vor dem Haus (zur Straße hin) mit der Begründung abgelehnt, dass er außerhalb der (faktischen) Baulinie liege. Einen Bebauungsplan gibt es nicht.
Nun hat ein Nachbar einen Carport zur Straße hin errichtet, der mit den vorderen Pfosten genau auf dieser faktischen Baulinie steht. Allerdings steht das Dach mindestens 1,50 m auf eine Länge von ca 6 m über, ragt also über die Baulinie hinaus.
Nun möchte ich gerne wissen, wie groß ein solcher Dachüberstand in Rheinland Pfalz sein darf.




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