Carport / Ausnahmegenehmigung da im Bebauungsplan nicht vorgesehen


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Abgeschickt von Birgit Blum am 05 Juli, 2010 um 15:17:21

Guten Tag,
wir würden gerne einen PKW Stellplatz auf unserem Grundstück einrichten, nicht überdacht, keine Wände etc. also nur ein Stellplatz. Das Haus befindet sich am Ende eines Stichweges der im Bebauungsplan der Stadt Möchengladbach als Fußweg eingetragen ist. Dies ist auch die Begründung der Stadt warum wir keinen Stellplatz einrichten dürfen, obwohl der Stellplatz als solcher genehmigungsfrei ist.
Gibt es eine Möglichkeit eine Art Sondergenehmigung oder Ausnahme des gültigen Bebauungsplanes zu erhalten? Unser Haus ist das letzte in der Reihe und wir würden von Niemanden behindern, ich glaube aber nicht dass wir die Genehmigung der einzelnen Nachbarn bekämen.




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