Re: Carport-Dachüberstand


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Abgeschickt von oberh am 05 Juli, 2010 um 16:42:01

Antwort auf: Carport-Dachüberstand von julius am 05 Juli, 2010 um 11:10:44:

Hi!

Die bebauung richtet sich nach §34 BGB.
Somit hat sie sich dem Ortsbild anzupassen.

Wenn kein anderer Grundstücksbesitzer einen Carport vor seinem Haus genehmigt bekommen hat, so habt Ihr da auch keine Chance.
Hier wurde bauplanungsrechtlich entschieden.

Euer Nachbar hat wohl den Carport NEBEN das Wohngebäude gestellt - lediglich ein Gebäudeteil verlässt die Flucht der Wohnbebauung.

Die Frage nach der erlaubten Tiefe der Überdachung ist gegenstandslos - sofern bauordnungsrechtliche Belange nicht tangiert werden.




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