Re: Voll erschlossen???


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Abgeschickt von oberh am 06 Juli, 2010 um 09:18:07

Antwort auf: Re: Voll erschlossen??? von Netti am 05 Juli, 2010 um 16:44:17:

Hi!

Am Besten gehst Du mal mit Deinem Ausweis und Deinem Grundbuchauszug (zwecks Nachweis des "berechtigten Interesses") zum Vermessungs- und Katasteramt Deines Kreises oder Deiner kreisfreien Stadt und holst Dir dort eine Auskunft ein.

Sollstes Du Miteigentumsanteile am Weg mit erworben haben, so findest Du dies in Deinem Grundbuchauszug.
Sollte eine Erschließungsbaulast zu Deinen Gunsten existieren, so "könntest" Du dies in Deinem notariellen Vertrag finden - wenn nicht, informiere Dich bei Deiner Kommune und verlange Einsicht in das Baulastenverzeichnis.
(Dies wird meistens geführt bei der Bauordnung oder der Vermessung.)

Du kannst natürlich auch mal versuchen, in den Lageplan zum Baugesuch Deines potentiellen Nachbarn zu schauen ...

"Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir das Grundstück unter Garantie nicht gekauft."
Eigentlich hasse ich es ja, darüber zu debattieren, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist:
Es wäre Deine Pflicht gewesen, Dich vor Abschluss des Kaufvertrages zu informieren ... #seufzend mitfühlend#





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