Re: Voll erschlossen???


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Abgeschickt von Anders Leben am 06 Juli, 2010 um 13:51:57:

Antwort auf: Voll erschlossen??? von Netti am 05 Juli, 2010 um 13:14:40:

Wenn das Grundstück in der zweiten Reihe liegt, solltest Du doch wissen, wie Du legal daraufkommst?!
Sprich: Ob Du Allein- oder Miteigentümer des Weges bist oder per Dienstbarkeit und/oder Baulast gesichert bist? Und wer den Weg pflegt und instandhält???
Sonst wäre es ja als gefangenes Grundstück womöglich gar nicht ohne neuerliche Zustimmung irgendwelcher Privater nutzbar?!?

Das klingt mir aber extrem blauäugig - und viel spannender als die Auslegung des Begriffs "voll erschlossen".

Zur Ausgangsfrage: Erschließungsanlagen kann man m.E. immer nur an der öffentlichen Straße erwarten - dort schließt man ja auch an. Und weil die Lage des Baukörpers und seine innere Ausrichtung nicht vorhersehbar ist, kann man zu dem Begriff wohl kaum eine Lage auf dem Baugrundstück selbst erwarten.

Gruß
Anders



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