WEG - Energieliefervertrag?


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Abgeschickt von oberh am 06 Juli, 2010 um 14:44:42

Hi!

Mein Schwager und ich bauen derzeit in NRW je eine Doppelhaushälfte.
Wir teilen uns eine Heizung(Erdwärme)und Solaranlage mit Warmwasseraufbereitung.
Wärmemengen-, Warmwasser- und separater Stromzähler zum Betrieb der Geräte werden eingebaut.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Gemeinde liegt vor.

Da die Heizung etc. im HWR im Keller des Schwagers ist, habe ich keinen direkten Zugang dorthin.

Nun wurde mir der Tip gegeben, einen Energieliefervertrag als Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen und die Heizung etc. in das alleinigen Eigentum des Schwagers zu überführen.

Der freundliche, jedoch sehr gestresst wirkende Rechtspfleger, erklärte mir leider nur zusammenfassend - Das geht nicht.

Auf der anderen Seite wurden mir schon Aussagen entgegengebracht, wie: Das ist doch mittlerweile üblich ...

Welche rechtlichen Kriterien sprechen also gegen den Vorschlag, bzw. welche Voraussetzungen müssten gegeben sein?

Viele Grüße
Olaf




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