Re: Leitungsrecht auf Grundstück


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Abgeschickt von oberh am 06 Juli, 2010 um 16:24:07:

Antwort auf: Leitungsrecht auf Grundstück von Dirk Zoller am 06 Juli, 2010 um 15:51:50:

Hi!

Ist das Leitungsrecht im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen und zu wessen Gunsten?

Wenn es nur im Grundbuch eingetragen ist, dann mit dem Begünstigten zusammensetzen und die Grunddienstbarkeit ändern lassen.
Ist es im Baulastenverzeichnis eingetragen, dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zusätzlich eine Löschung der alten Baulast und eine Neueintragung einer neuen beantragen.

Ob wirklich "genug Platz" ist - aber bitte mit dem Bauamt abstimmen.
Mal reicht ein Schutzstreifen von 2 m - dann wieder müssen es 3 sein ...
Dies hängt natürlich auch von der Art der Leitung ab.




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