Re: Entwässerungsgenehmigung


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Abgeschickt von oberh am 07 Juli, 2010 um 14:35:49

Antwort auf: Entwässerungsgenehmigung von Joachim tritschler am 07 Juli, 2010 um 13:06:19:

Hi!

Bei uns wird unterschieden zwischen einem Bauantrag und einem Entwässerungsgesuch.

Ergo - zwei paar Schuhe ...

Zudem:
Heutzutage werden die Abwassergebühren des Regenwassers anhand der versiegelten Flächen, welche an die Kanalisation angeschlossen sind abgerechnet.
Beispiel: Sie entscheiden sich im Entwässerungsgesuch für die Verrieselung - schließen aber auf "kaltem Wege" einige Flächen doch an den Kanal an.
Wie sollte Ihre "Schandtat" jemals aufgedeckt werden, wenn nicht über Kontrollen?

Der Laie hat gesprochen!
Spaßige Grüße
Olaf




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