Abgeschickt von oberh am 07 Juli, 2010 um 14:35:49
Antwort auf: Entwässerungsgenehmigung von Joachim tritschler am 07 Juli, 2010 um 13:06:19:
Hi!
Bei uns wird unterschieden zwischen einem Bauantrag und einem Entwässerungsgesuch.
Ergo - zwei paar Schuhe ...
Zudem:
Heutzutage werden die Abwassergebühren des Regenwassers anhand der versiegelten Flächen, welche an die Kanalisation angeschlossen sind abgerechnet.
Beispiel: Sie entscheiden sich im Entwässerungsgesuch für die Verrieselung - schließen aber auf "kaltem Wege" einige Flächen doch an den Kanal an.
Wie sollte Ihre "Schandtat" jemals aufgedeckt werden, wenn nicht über Kontrollen?
Der Laie hat gesprochen!
Spaßige Grüße
Olaf