Re: Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung ?


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Abgeschickt von stefanie pröckl am 07 Juli, 2010 um 14:39:00

Antwort auf: Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung ? von KT am 13 Dezember, 2007 um 12:32:56:

: Wir haben eine Baulast nach § 4 Abs.1 NBauO. Dürfen wir auf die Grenze eine Garage bauen, die im First höher als 3 m ist (Firstabstand zur Grenze 3 m) ?
: Oder muß der Nachbar zustimmen?
Bitte, darf der Nachbar eine Gartenhütte ohne Zu-
stimmung erstellen? Wie große darf die Hütte sein
ohne Genehmigung des Nachbarn direkt auf die
Grenze?
Danke für Ihre Auskunft und

freundliche Grüße

Stefanie Pröckl




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