Re: Niederschlagswasser Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Sepp am 07 Juli, 2010 um 19:58:40

Antwort auf: Niederschlagswasser Nachbargrundstück von Mai R. am 07 Juli, 2010 um 09:10:47:

Nachbar B darf nicht einfach sein Regenwasser so ableiten oder so ablaufen lassen, dass das Grundstück des A beeinträchtigt wird. Da besteht vermutlich ein Abwehranspruch nach § 1004 BGB.

Da nach der Schilderung in so einem Fall aber beide Gebäude schon seit (sehr) vielen Jahren so nebeneinanderstehen und bisher kein Problem aufgetreten ist, zumindest kein Änderungsanspruch erhoben wurde, stellt sich die Frage, ob der Abwehranspruch nicht verwirkt bzw. verjährt ist.




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