Moment mal


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Abgeschickt von Sepp am 07 Juli, 2010 um 20:05:04

Antwort auf: SiGeKo des GU von Matthias am 05 Juli, 2010 um 16:06:19:


: darf ein Architekt in seinem LV den SiGeKo für die Planungs und Ausführungsphase ausschreiben?
: Der GU würde ja erst in der Ausführungsphase zum Zuge kommen. Da könnte sein SiGeKo ja garnicht mehr in der Planung mitwirken.

Es gibt also in diesem Fall
a) einen Architekten
b) einen SIGEKO-Beauftragten
c) einen Generalunternehmer
d) und vermutlich auch einen Bauherren.

Und der Unternehmer soll gleichzeitig SIGEKO-Beauftragter werden? Er soll sich also selbst überwachen ?





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