Baugenehmigung ohne Möglichkeit für Abwasser-Kanalanschluss


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Abgeschickt von Thomas Fuchs am 08 Juli, 2010 um 15:45:34

Hallo an alle,

wer haftet, wenn man nach erteileter Baugenehmigung (im Freistellungsverfahren) baut und wegen Schlamperei bei der Erstellung des Abwasserkanals (sowohl des ausführenden Betriebes als auch der nicht-kontrollierenden Gemeinde) nicht an den Abwasserkanal anschließen kann?

Einzug nur möglich durch Errichtung einer teuren Fäkaliengrube, die dann nach Reparatur des Abwasserkanals nicht mehr genützt werden kann?

Tom



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