Re: Baugenehmigung ohne Möglichkeit für Abwasser-Kanalanschluss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Juli, 2010 um 19:22:41

Antwort auf: Baugenehmigung ohne Möglichkeit für Abwasser-Kanalanschluss von Thomas Fuchs am 08 Juli, 2010 um 15:45:34:

Vorhaben im Freistellungsverfahren (§67 BauO NRW) benötigen keine Baugenehmigung und dementsprechend wird auch keine Baugenehmigung erteilt. Es entfällt lediglich der formale Vorgang des Genehmigungsbescheides. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften liegt umfänglich in Verantwortung beim Bauherrn.

Das Vorliegen einer Erschließung ist Voraussetzung für die Innutzungnahme eines Vorhabens unabhängig vom Genehmigungsverfahren. Sollte absehbar sein, dass zur Nutzungsaufnahme der Anschluß an die Kanalisation nicht sichergestellt werden kann, wäre die wesentlichste Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung nicht erfüllt und die Genehmigung könnte nicht erteilt werden.


: Hallo an alle,

: wer haftet, wenn man nach erteileter Baugenehmigung (im Freistellungsverfahren) baut und wegen Schlamperei bei der Erstellung des Abwasserkanals (sowohl des ausführenden Betriebes als auch der nicht-kontrollierenden Gemeinde) nicht an den Abwasserkanal anschließen kann?

: Einzug nur möglich durch Errichtung einer teuren Fäkaliengrube, die dann nach Reparatur des Abwasserkanals nicht mehr genützt werden kann?

: Tom





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