Abgeschickt von Jens am 08 Juli, 2010 um 20:01:19:
Antwort auf: Baugenehmigung ohne Möglichkeit für Abwasser-Kanalanschluss von Thomas Fuchs am 08 Juli, 2010 um 15:45:34:
Ihr Sachverhalt gibt wenig Infos her. Abwasserkanal zu tief verlegt? Mit Architekt gebaut?
: Hallo an alle,
: wer haftet, wenn man nach erteileter Baugenehmigung (im Freistellungsverfahren) baut und wegen Schlamperei bei der Erstellung des Abwasserkanals (sowohl des ausführenden Betriebes als auch der nicht-kontrollierenden Gemeinde) nicht an den Abwasserkanal anschließen kann?
: Einzug nur möglich durch Errichtung einer teuren Fäkaliengrube, die dann nach Reparatur des Abwasserkanals nicht mehr genützt werden kann?
: Tom