Re: Baugenehmigung ohne Möglichkeit für Abwasser-Kanalanschluss


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Abgeschickt von Sepp am 09 Juli, 2010 um 14:50:43:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung ohne Möglichkeit für Abwasser-Kanalanschluss von Thomas Fuchs am 09 Juli, 2010 um 07:52:52:

: Genehmigung ist von der Gemeinde erteilt worden, obwohl absehbar war/ist, dass die Nutzung des Abwasserkanals nicht möglich sein wird...

Wenn im Freistellungsverfahren gebaut wurde, dann wurde keine Baugenehmigung erteilt, auch nicht von der Gemeinde. Vermutlich hat die Gemeinde nur mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen den Bau des Gebäudes im Freistellungsverfahren hat.

Es haftet der Architekt bzw. Entwurfsverfasser, falls er nicht auf den Umstand der nicht fertiggestellten Kanalisation hingewiesen hat.





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