Re: Wohnhaus mit Scheune im Außenbereich


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Abgeschickt von birgit dussler am 09 Juli, 2010 um 16:54:18

Antwort auf: Re: Wohnhaus mit Scheune im Außenbereich von Bauassessor am 24 November, 2009 um 14:24:09:

wir wollten die Scheune abbrechen und wieder die gleiche Scheune aufbauen, genau gleich, und nur als Scheune nutzen. und dies wird uns verweigert. das ding ist mittlere weile baufällig.

: Sehr geehrte Frau Dussler,

: sofern Sie nur Ihrem Frust freien Lauf lassen wolllten, haben Sie das hoffentlich ausreichend getan. Bauen im Außenbereich ist eine höchst diffiziele Angelegenheit - die Kommentare zum entsprechenden § 35 BauGB gehören zu dem umfangreichsten, was das Baurecht hergibt.

: Sofern ich Sie richtig verstanden haben, haben Sie eine Baugenehmigung für die Scheune als Scheune. Wollen Sie diese auch weiter als Scheune nutzen, oder umwandeln in Wohnraum? Ein Abriss und Neubau der Scheune (mit Nutzung als Scheune) solte in dem bestehenden Umfang möglich sein. Ein Einbau einer Wand stellt aber eine Veränderung dar, die nur zulässig ist, wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 35 BauGB bzw. eine der begrenzten Ausnahmen handelt.


: : wir erwarben vor 20 Jahren ein kleines altes Wohnhaus mit Scheuneim im Außenbereich.( Letztes Haus an der Straße ) Vor 4 Jahren konnten wir das Wohnhaus abreissen und an gleicher Stelle ein Neues bauen. Jetzt wollten wir mit der Scheune( ehemals Kleintierstall und Geräteraum )genauso verfahren. Das wird uns nun verweigert, mit der Begründung, daß dies im Außenbereich nicht zulässig ist. Obwohl wir die Baugenemigung der Scheune aus den 60 igern vorlegen konnten, erhielten wir keine Genemigung. Es gibt wohl nur Bestandschutz, dh. eine neue Wand komplett dürfen wir auch nicht einbauen. sollte die Scheune so renoviert werden ,daß nachher die Lebensdauer einem Neubau entspricht ist dies auch nicht zulässig. Uns wurde sogar mitgeteilt, daß wenn die Scheuen heute abbrennt, wir diese nicht mehr errichten dürften. Und der Witz dabei, renovieren dürfen wir ja nicht, die Abbruchverfügung wird kommen, wenn dieser einsturzgefährdet ist. so was gibts doch nur in Dt.




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