Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Juli, 2010 um 23:14:13
Antwort auf: Re: Baugenehmigung ohne Möglichkeit für Abwasser-Kanalanschluss von Thomas Fuchs am 09 Juli, 2010 um 07:52:52:
: Genehmigung ist von der Gemeinde erteilt worden, obwohl absehbar war/ist, dass die Nutzung des Abwasserkanals nicht möglich sein wird...
Entweder/oder ... entweder Freistellungsverfahren oder Genehmigung. Beides geht nicht.
§4 Abs. 1 BauO NRW
"Gebäude dürfen nur ERRICHTET werden, wenn ..."