Abgeschickt von LBeck am 12 Juli, 2010 um 11:53:45
Am Einbau eines Bodenablaufes sind ja neben dem Bauunternehmen auch der Sanitärinstallateur sowie Estrich- und Fliesenleger beteiligt. Wenn jetzt nach Fertigstellung der Arbeiten Schäden auftreten, wer haftet dann für diese?