Pflicht zur Legung eines Gasanschlusses?


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Abgeschickt von M. F. am 12 Juli, 2010 um 13:12:58

Hallo zusammen,

folgender Fall angenommen:

Einem privaten Bauherrn flattert eine Rechnung vom örtlichen Gasversorfer über 1200 Euro für die "Legung einer Erdgas-Anschlussleitung hinter die Grundstücksgrenze" ins Haus. Dies war vom Bauherrn nicht gewollt und er wird diese Leitung auch nie benutzen, da er eine Wärmepumpe betreibt.

Der Gasversorger beruft sich darauf, dass die Legung der Leitung (übrigens für alle neuen Häsuer) damals mit den Verantwortlichen der Stadt vereinbart wurde. Die Kosten seien in jedem Fall vom Bauherren zu tragen, auch wenn er die Leitung nicht nutzen / anschließen wird.

In so fern der o. g. (natürlich fiktive) Fall gängige Praxis ist, stelle ich mir die Frage, ob hier ggf. "den Verantwortlichen der Stadt" entsprechende "Aufwandsentschädigungen" vom Gasversorger übermittelt werden, da ja der Bauherr für die Kosten aufkommen muss und die Stadt somit dem Gasversorger nichts bezahlen muss -> aber dem Gasversorger lukrative Aufträge verschafft hat.

Kann es denn wirklic sein, dass man für einen Gasanschluss (hinter die Grundstücksgrenze) tatsächlich bezahlen muss, obwohl man diesen nachweislich nie brauchen wird und diesen daher gar nicht will? Wäre dies ggf. irgendwie anfechtbar, oder muss der Bauherr sich der "Sondervereinbarung" der Stadt mit dem Gasversorger fügen?

Besten Dank im Voraus!

Viele Grüße

Jennimax



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