Wasserschaden


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Abgeschickt von Karlchen am 13 Juli, 2010 um 20:02:16

Hallo zusammen,
als ich vor 30 Jahren mein Haus an das Nachbarhaus anbaute, wurde die vorhandene, etwas über die Grenze gehende Hängerinne durch eine Kastenrinne ersetzt.
Als nun die Wand in meiner Wohnung feucht wurde, hat mein Nachbar erklärt, dass sein Dach in Ordnung ist und seine Wand nicht feucht ist. Ein Gutachter hat dann festgestellt, dass in der Kastenrinne frisch reparierte Schadstellen waren.
Nach meiner Meinung sind das Wartungsmängel des Nachbarn und er ist für den Schaden haftbar.
Wie wird das von Euch gesehen?
Danke im Voraus
Karl




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