Re: Wasserschaden


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Abgeschickt von Bolanger am 14 Juli, 2010 um 07:24:40:

Antwort auf: Wasserschaden von Karlchen am 13 Juli, 2010 um 20:02:16:

Hallo,

wenn Sie ganz klar nachweisen können, dass Ihr Wasserschaden durch die defekte Regenrinne Ihres Nachbarn verursacht wurde, dann hat der Nachbar auch dafür aufzukommen. Ich habe daran aber meine Zweifel, denn die Reparaturen der Rinne deuten eher darauf hin, dass die Rinne gewartet wurde und den genauen Zeitpunkt der Reparatur können Sie vermutlich nicht nachweisen. Der Schaden kann also auch bei intakter Rinne entstanden sein.

Dann stellt sich allerdings die Frage, was den Schaden verursacht hat. Ggf. eine defekte Abdichtung zwischen den Gebäuden? Wer wäre dafür verantwortlich? Oder kam der Wasserschaden durch einen Jahrhundert-Regen, für den keine Regenrinne gerüstet ist?

Grüße,

Bolanger


: Hallo zusammen,
: als ich vor 30 Jahren mein Haus an das Nachbarhaus anbaute, wurde die vorhandene, etwas über die Grenze gehende Hängerinne durch eine Kastenrinne ersetzt.
: Als nun die Wand in meiner Wohnung feucht wurde, hat mein Nachbar erklärt, dass sein Dach in Ordnung ist und seine Wand nicht feucht ist. Ein Gutachter hat dann festgestellt, dass in der Kastenrinne frisch reparierte Schadstellen waren.
: Nach meiner Meinung sind das Wartungsmängel des Nachbarn und er ist für den Schaden haftbar.
: Wie wird das von Euch gesehen?
: Danke im Voraus
: Karl





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