Re: Nutzungsänderung notwendig?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juli, 2010 um 22:13:05

Antwort auf: Nutzungsänderung notwendig? von Dagmar am 14 Juli, 2010 um 16:11:54:

Als was sollen die Zimmer denn vermietet werden? ... Gästezimmer ... Untervermietung ... Messezimmer ... Prostitution? Wenn es was anderes wird als echtes Wohnen dürfte es sich in jedem Fall um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handeln.

: Hallo,

: ist es in einem reinen Wohngebiet erlaubt, in einem Reihenhaus Privatzimmer zu vermieten.

: Wenn ja, wieviele Zimmer sind erlaubt ohne eine Nutzungsänderung beantragen zu müssen.

: Geht es überhaupt ohne Nutzungsänderung?

: Vielen Dank im voraus für die Hilfe.




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