Re: Gartenhaus NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juli, 2010 um 22:15:55

Antwort auf: Gartenhaus NRW von Renner am 14 Juli, 2010 um 18:16:55:

Brutto-Rauminhalt wird nach den Regeln der DIN 277 ermittelt. Neben der Genehmigungspflicht sollte vorab auch die planungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden. Das sind zwei verschiedene Dinge.

siehe auch: http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/gartenhaus-aufstellen-welche-vorschriften--t147.html


: Ist das folgende Gartenhaus in NRW genehmigungsfrei? Muss man 3m zum Nachbarn einhalten oder bei Gartenhäusern egal?

: - Blockbohlenaussenmaße incl. überstehende Ecken ca. 400 x 295 cm

: - Wandaussenmaße ca. 380 x 275 cm, Innenmaße ca. 373x268 cm

: - Seitenwandhöhe ca. 182,4 cm

: - Firsthöhe ca. 233,7 cm

: - Grundfläche ca. 10 Quadratmeter

: Mir ist nicht klar, was ich miteinander multiplizieren muss. Die maximalen Werte? Oder überstehende Dachteile und Ecken egal?
: Danke für einen Hinweis!
: MfG
: Familie Renner





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