Re: Mülltonnenstandplatz


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 15 Juli, 2010 um 10:08:47:

Antwort auf: Re: Mülltonnenstandplatz von Bolanger am 11 Juli, 2010 um 08:23:54:

Solche Vorschriften können sich aus Gestaltungssatzungen ergeben, die nicht selten mit den entsprechenden Bebauungsplänen verbunden werden.
Je nach Bundesland gibt es außerdem (geringe) Mindestgrenzabstände für sonstige Anlagen (0,5 m), wie zB § 31 NachbG NRW.

: Hallo,

: prinzipiell könen Sie Ihre Mülltonnen dahinstellen, wo es Ihnen passt. Es gibt teilweise von den Entsorgungsbetrieben Vorgaben zum Standplatz, damit dieser nicht zu weit von der Straße weg ist, was die Entleerung erschweren würde. Ansonsten könnten Ihre Nachbarn durchaus ein Wörtchen mitreden, denn es muss nicht sein, dass Sie jeden Mittwoch morgens um 8 die Tonne über ein Kopfsteinpflaster poltern und die Leute aus dem Bett holen, wenn Sie Alternativen haben. Oder wenn von der Tone Geruchsbelästigungen ausgehen, welche Ihr Nachbar nicht unbedingt vor seinem Wohnzimmerfenster haben möchte. Das sind dann aber keine Vorschriften zum Aufstellort, sondern ergibt sich aus der nachbarlichen Rücksichtnahme.

: Grüße,

: Bolanger

:
: : Hallo,
: : gibt es Vorschriften, die besagen wo man die Mülltonnen auf dem eigenen Grundstück hinstellen darf und wo nicht?
: : Gibt es Nachbarschaftregeln die einzuhalten sind, z.B. nicht am Zaun, gegenüber Terasse usw.
: : Vielen Dank!
: : Fam. Heinze





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