Abgeschickt von Reimann am 15 Juli, 2010 um 12:48:33
In der Landesbauordnung NRW § 65 43. Regale mit einer Lagerhöhe (Oberkante Lagergut) von bis zu 7,50 m Höhe,
Wo kann man eigentlich nachlesen, dass Mehrgeschossige Fachbodenregalanlagen, die eine Höhe von 7,50 m inkl. Lagergut nicht erreichen genehmigungspflichtig sind ?