Re: Beeinflussung der LBO durch das Europäische Baurecht


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Abgeschickt von Bauassessor am 15 Juli, 2010 um 14:36:30:

Antwort auf: Beeinflussung der LBO durch das Europäische Baurecht von Sandra am 15 Juli, 2010 um 13:56:27:

Hallo,

das klingt ja irgendwie nach Prüfungsarbeit... Allgemein gesagt: es gibt zum einen europäische Rahmenrichtlinien, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen und dann auch Auswirkungen auf das Baurecht haben (können). Ich kenne kein Beispiel, in der eine Richtlinie direkt in die LBO eingeflossen ist, aber die Wasserrahmenrichtlinie hat zum Beispiel Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben gehabt (zumeist aber geregelt im Fachrecht).

Daneben gibt es noch europäische Verordnungen, die direkt wirken ohne Umsetzung in Nationales Recht.

Leider fallen mir im Moment nur europäische Vorgaben, die sich über das jeweilige Fachrecht (Wasser, Boden, Luft etc.) oder über das Planungsrecht auf die Bauordnung auswirken. Aber vielleicht ist ein anderer Forist fitter.


: In wie weit beeinflusst das Europäische Baurecht die LBO?
: Schreibt sie der LBO vor was sie zu tun hat?
: Kann die LBO nicht alles selbst entscheiden?
: Wo sind die Vorgaben vermerkt wenn die obersten Herren der LBO nicht alles selbst entscheiden, bzw. Richtlinien festlegen können?
: Danke schonmal...
: LG





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