Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2010 um 21:04:04
Antwort auf: Re: Nutzungsänderung notwendig? von Dagmar am 15 Juli, 2010 um 14:30:48:
Gästezimmer wären als gewerbliche Zimmervermietung zu verstehen und das ist was anderes als "Wohnen", das auf eine freiwillige, selbständige und dauerhafte Nutzung der Räume ausgelegt ist.
: Ich hatte an Gästezimmer gedacht. Allerdings nicht im Sinne eines Hotels (also ohne Frühstück, ohne Rezeption usw.) Mehr Zimmer mit Selbstverpflegung. Küche ist vorhanden.
:
: : Als was sollen die Zimmer denn vermietet werden? ... Gästezimmer ... Untervermietung ... Messezimmer ... Prostitution? Wenn es was anderes
:
: wird als echtes Wohnen dürfte es sich in jedem Fall um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handeln.
: : : Hallo,
: : : ist es in einem reinen Wohngebiet erlaubt, in einem Reihenhaus Privatzimmer zu vermieten.
: : : Wenn ja, wieviele Zimmer sind erlaubt ohne eine Nutzungsänderung beantragen zu müssen.
: : : Geht es überhaupt ohne Nutzungsänderung?
: : : Vielen Dank im voraus für die Hilfe.