Re: Nutzungsänderung notwendig?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2010 um 21:04:04

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung notwendig? von Dagmar am 15 Juli, 2010 um 14:30:48:

Gästezimmer wären als gewerbliche Zimmervermietung zu verstehen und das ist was anderes als "Wohnen", das auf eine freiwillige, selbständige und dauerhafte Nutzung der Räume ausgelegt ist.


: Ich hatte an Gästezimmer gedacht. Allerdings nicht im Sinne eines Hotels (also ohne Frühstück, ohne Rezeption usw.) Mehr Zimmer mit Selbstverpflegung. Küche ist vorhanden.

:
: : Als was sollen die Zimmer denn vermietet werden? ... Gästezimmer ... Untervermietung ... Messezimmer ... Prostitution? Wenn es was anderes

:
: wird als echtes Wohnen dürfte es sich in jedem Fall um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handeln.


: : : Hallo,

: : : ist es in einem reinen Wohngebiet erlaubt, in einem Reihenhaus Privatzimmer zu vermieten.

: : : Wenn ja, wieviele Zimmer sind erlaubt ohne eine Nutzungsänderung beantragen zu müssen.

: : : Geht es überhaupt ohne Nutzungsänderung?

: : : Vielen Dank im voraus für die Hilfe.




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