Vordach Reihenhaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bertrams am 15 Juli, 2010 um 21:15:33

Guten Tag, folgende hypothetische Fragestellung:
Kleines Reihenhaus in NRW, BJ 70er Jahre. Glas-Vordach (Breite 3,5, Ausladung <1,5 m) über Haustür soll nachgerüstet werden. Türrahmen liegt vom unmittelbar angrenzenden Nachbarhaus (nicht gegenüberliegend, sondern direkt links daneben. gleiche Straßenseite) ca. 40 cm entfernt.
1.) Greift hier §6 BauO NRW, d.h. müsste auch hier eine Abstandsfläche von 1,5 m zum Nachbarhaus gewahrt werden (Vordache wäre damit hinfällig) oder sind wörtlich nur die "gegenüberliegenden" Grundstücke angesprochen (also die andere Strassenseite o.ä.)? Nehmen wir auch an, der öffentl. Raum werde nicht tangiert.
2.) Müsste der Nachbar einwilligen oder könnte sonstige Forderungen stellen?
3.) Die nächstgelegene "Öffnung" des Nachbarhauses sei ein Fenster, keine Tür. Gäbe es hinsichtl. Vordach etwas besonderes zu beachten?
Vielen Dank im Voraus, S. Bertrams




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]