Re: Brandschutzabstand 5m für Überdachung umgehen, BaWü


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Abgeschickt von unlogisch am 16 Juli, 2010 um 00:23:13

Antwort auf: Re: Brandschutzabstand 5m für Überdachung umgehen, BaWü von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2010 um 21:11:42:

: Sicher wird Ihnen dann auch bekannt sein, dass nicht das Feuer das gefährliche ist sondern der Rauch.


Verzeihung, ich bin eigentlich nicht an einer Feuer/Rauchdiskussion interessiert, anbei, 40 cm bringen auch bei Rauch nichts da würden auch mehrere zusätzliche m nichts bringen, sollte es eine so erhebliche Situation geben.
Es wäre also nett, sich auf die Frage zu konzentrieren und keine Nebenschauplätze zu eröffnen.

: Es sind auch nicht die 40 cm mehr oder weniger sondern die Nutzung auf der Garage, die den baurechtlich erforderlichen Brandabstand auslöst (siehe LBO, Abstandflächen) und der Abstand zwischen zwei Hauptnutzungen beträgt mindestens 5 m, bezogen auf die Grenze entstehen Abstände nach Gesetz von mindestens 3 m (in NRW, ich meine mich an 2,5 m für BW zu erinnern).

Die LBO habe ich mir durchgelesen, und auch wenn ich sonst mit Gesetzen zurecht komme, verstehe ich hier in z.B. § 5 LBO nur Bahnhof.

Gehen wir davon aus, die Nutzung der Fläche auf der Garage ist momentan "Terasse".

Es geht nun nicht darum, hier Wohnraum zu schaffen, auch kein Wintergarten sondern lediglich um eine Überdachung.

Wo ein Gesetz/ eine Vorschrift, da eine Möglichkeit, diese(s) legal zu umgehen, die Frage ist wie. Und das ist meine Frage, nichts anderes.


: unlogisch oder nicht ... sicher hilft das örtliche Baurechtsamt mit weiteren Erläuterungen und Bezug zum konkreten Grundstück und der LBO gerne weiter.

Wie soll ein Bauamt Auskunft zu einem Hypothetischen Fall geben können/wollen (vorallem wollen). (Und dann auch noch ehrlich, wenn es darum geht eine Bestimmung zu umgehen)


: : Danke für die "warmen" Worte, ich kenne Brände und ihre Auswirkungen, das war nicht das Thema.

: : Sie dürfen mir glauben, daß bei 400 - 1000°C diese 40 cm-lein nichts und zwar absolut gar nichts bringen! NADA!

: : Mir geht es darum, wie man diese 5 m umgehen kann, Andererorts sind ja nur 3 m auch "ausreichend".

:
: : : Brandschutz leuchtet verdammt schnell ein, wenn es dann mal brennt ...

: : : Terrasse mit Überdachung ist eine andere Brandgefahr als eine Eingangsüberdachung.

: :
: : : : Hallo,

: : : : gehen wir von folgenden Begebenheiten rein hypothetisch aus:

: : : : Freistehende Einfamilienhäuser, in Hanglage, der hintere Teil verschwindet komplett im Erdreich,der vordere Bereich der Häuser kommt ganz bzw ca 1,10 aus dem Erdreich.

: : : : Nehmen wir an an, an eines dieser Häuser wurde eine genhemigte Garage anno dazumal angebaut, die begebenheit wie beim Haus auch, die lange seite verschwindet hinten im Erdreich... oben auf der Garage ist eine ca 1 m hohe Mauer, der Bereich wird als Terasse benutzt.

: : : : Abstand zwischen Nachbarhaus und Garage ca 4,35m Garagenmauerstärke ca 26 cm (24er Schalungssteine ausbetoniert (F90) ).

: : : : Wenn man nun eine genehmigte Überdachung wollte, müsste man wohl von der Mauer selbst noch mal ca 40 cm zurück bleiben.

: : : : Eben wegen dem Brandschutz, das versteh ich aber nicht, da ja schon ca 18 qm Sichtmauer der Garage die 5 Abstand unterschreiten, sowie das Nachbargebäude an der Garagenhöhe noch einen kleinen Windfang um die untere Hauseingangstür hätten, also ein kleines Vorhäuschen, Granitplatte, zweite Eingangstür, verglasung, hier sind auch keine 5 m eingehalten.

: : : : Nehmen wir an, zwischen Garage und Grundstücksgrenze wären noch 1,30 m platz.

: : : : Wie kkönnte man nun die Überdachung für die gesamte Garagenfläche genehmigt bekommen (ca 8,30 x 4,30) und nicht die 40 cm von der Terassenmauer zurückbleiben.

: : : : Brandschutz als argument leuchtet mir hier nicht ein...

: : : : Danke für die Hilfe





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