Re: Brandschutzabstand 5m für Überdachung umgehen, BaWü


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Juli, 2010 um 07:07:15

Antwort auf: Re: Brandschutzabstand 5m für Überdachung umgehen, BaWü von unlogisch am 16 Juli, 2010 um 00:23:13:

Wie nun bereits mehrfach gesagt, sind nicht die 40 cm entscheidend sondern die Nutzung über "Garage" hinaus. Und das beginnt bereits mit der Terrasse, die regelmäßig aus einer Garage mehr als eine Garage macht, nämlich eine Hauptnutzung. Und Hauptnutzungen haben einen anderen Grenzabstand einzuhalten und können sich nicht mehr auf die Privilegierungsvoraussetzungen der Garage berufen. Dabei geht es auch nicht alleine um Brandschutz sondern auch um Sozialabstand, Belichtung und Belüftung. In der Rechtsprechung spricht man z. B. von "Lebensäußerungen", die zur Aufrechthaltung des sozialen Friedens dem Nachbarn nicht über Gebühr zugemutet werden sollen.

... und nur weil der Beitrag, nicht den von Ihnen gewünschten Inhalt hat muss er ja nicht falsch sein. Außerdem ist das Thema Brandschutz von Ihnen eingebracht worden und nicht von mir. Soweit ich das hier verstehe handelt es sich auch nicht um ein "Rechtsumgehungsforum".

Wenn Sie bei meinen Beiträgen mangelnde fachliche Kompetenz vermuten, steht es Ihnen darüberhinaus ja auch frei meiner Empfehlung zu folgen und sich beim Baurechtsamt (in der Regel kostenlos) oder von einem ortsansässigen Architekten (gegen Honorar) die Zusammenhänge für Ihr konkretes Objekt erklären zu lassen.




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