Abgeschickt von Dagmar am 16 Juli, 2010 um 11:59:26
Antwort auf: Re: Nutzungsänderung notwendig? von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2010 um 21:04:04:
OK, gibt es einen Weg, die Nutzungsänderung auch in einem "reinen Wohngebiet" zu erlangen.
Zumal ca. 30 m vom Haus entfernt eine Schule ist, die "richtig viel Lärm" macht.
: Gästezimmer wären als gewerbliche Zimmervermietung zu verstehen und das ist was anderes als "Wohnen", das auf eine freiwillige, selbständige und dauerhafte Nutzung der Räume ausgelegt ist.
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: : Ich hatte an Gästezimmer gedacht. Allerdings nicht im Sinne eines Hotels (also ohne Frühstück, ohne Rezeption usw.) Mehr Zimmer mit Selbstverpflegung. Küche ist vorhanden.
: :
: : : Als was sollen die Zimmer denn vermietet werden? ... Gästezimmer ... Untervermietung ... Messezimmer ... Prostitution? Wenn es was anderes
: :
: : wird als echtes Wohnen dürfte es sich in jedem Fall um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handeln.
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: : : : Hallo,
: : : : ist es in einem reinen Wohngebiet erlaubt, in einem Reihenhaus Privatzimmer zu vermieten.
: : : : Wenn ja, wieviele Zimmer sind erlaubt ohne eine Nutzungsänderung beantragen zu müssen.
: : : : Geht es überhaupt ohne Nutzungsänderung?
: : : : Vielen Dank im voraus für die Hilfe.