Abgeschickt von moika am 18 Juli, 2010 um 15:53:00
Hallo ,
ich hätte folgende Frage:
Wie sieht das VErfahren aus wenn eine GEmeinde eine bestehende Stichstrasse in einen Fuss- bzw. Radwegg ändern möchte und diesen über eine noch derzeit unbebaute Wiese verlängern möchte
-Sind die betroffenen Eigentümer davon schriftlich oder über Öffentliche Bekanntmachung zu informieren und wie detailiert sind diese Informationen zu halten.
-Wie sind die Fristen der Auslegung und ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. eines Flächennutzungsplanes erforderlich? ( derzeit keiner vorhanden)
Die Anreiner sind auf dieser Strasse mit diversen Zuwegungen(Einfahrten/Garagen) zu den Grundstücken involviert und erhalten nach Aussage der Gemeinde eine Sondererlaubnis.
Danke für die Rückantworten.