Abgeschickt von karsten am 18 Juli, 2010 um 19:42:15
Antwort auf: Re: Schuppen auf Grundstücksgrenze von Sepp am 17 Juli, 2010 um 23:09:14:
: : Hallo erstmal,ich habe probleme mit meinen Nachbar der mir Ärger machen will ,weil mein Geräteschuppen genau an der Grundstücksgrenze gebaut wurde.Es handelt sich um ein handelsüblichen Schuppen von 4*3 m .
: Ich kenne zwar die Bauordnung für Berlin nicht, aber es kann u. U. sein, dass der Schuppen erstens genehmigungsfrei und zweitens direkt an der Grenze zulässig ist.
: Wo der Schuppen aufgestellt wurde ,das war vor 3 Jahren, habe ich eine mündliche Erlaubnis vom Nachbarn bekommen das er damit keine Probleme hätte,
: Das ist meines Erachtens rechtlich jetzt ohne Bedeutung.
: Muss ich den Schuppen im Streitfall entfernen.
: Der Schuppen muss nur entfernt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde (Stadt) das anordnet.
Vielen Dank Gruss Karsten