Re: FFH-Gebiet - Baurecht?


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Abgeschickt von Bauassessor am 19 Juli, 2010 um 10:36:03:

Antwort auf: Re: FFH-Gebiet - Baurecht? von Tine am 18 Juli, 2010 um 09:11:54:

Hallo,

FFH-Gebiet wird man ja nicht über Nacht. Es gab langjährige Beratungen darüber inkl. Offenlagen etc. FFH-Gebiete sind die stärksten Schutzräume in Europa. Gegen die Schutzausweisung darf nur "verstoßen" werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert. Bestehende bauliche Nutzungen sind davon natürlich nicht betroffen, aber das ist in ihrem Fall nicht gegeben.

Ich frage mich nur, ob nicht ihr Verkäufer darüber Bescheid wissen musste, dass eine Ausweisung geplant ist... Dann wäre das ein Information, die man Ihnen vor dem Verkauf hätte mitteilen müssen (arglistige Täuschung).

Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs jedoch noch keine Ausweisung geplant war, dann war es Ihre Aufgabe, die Ausweisung des FFH-Gebietes wahrzunehmen und entsprechend sich zu beteiligen. Eine öffentliche Auslegung des FFH-Gebiete erfolgt meines Wissens immer.

: Hallo!

: Als wir das Grundstück damals gekauft hatten, war es noch kein FFH-Gebiet.

: Das Grundstück liegt im Aussenbereich einer Kleinstadt.

: Ein weiteres Problem: Es ist uns auch untersagt worden, das Grundstück überhaupt für irgendwas zu nutzen. Es darf brachliegen. Ab und an mal gemäht werden. Sonst nichts.





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