Re: Brandschutzabstand 5m für Überdachung umgehen, BaWü


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Abgeschickt von unlogisch am 19 Juli, 2010 um 12:12:03

Antwort auf: Re: Brandschutzabstand 5m für Überdachung umgehen, BaWü von Dirk Baumeister am 16 Juli, 2010 um 07:07:15:

: Wie nun bereits mehrfach gesagt, sind nicht die 40 cm entscheidend sondern die Nutzung über "Garage" hinaus. Und das beginnt bereits mit der Terrasse, die regelmäßig aus einer Garage mehr als eine Garage macht, nämlich eine Hauptnutzung. Und Hauptnutzungen haben einen anderen Grenzabstand einzuhalten und können sich nicht mehr auf die Privilegierungsvoraussetzungen der Garage berufen. Dabei geht es auch nicht alleine um Brandschutz sondern auch um Sozialabstand, Belichtung und Belüftung. In der Rechtsprechung spricht man z. B. von "Lebensäußerungen", die zur Aufrechthaltung des sozialen Friedens dem Nachbarn nicht über Gebühr zugemutet werden sollen.

: ... und nur weil der Beitrag, nicht den von Ihnen gewünschten Inhalt hat muss er ja nicht falsch sein. Außerdem ist das Thema Brandschutz von Ihnen eingebracht worden und nicht von mir. Soweit ich das hier verstehe handelt es sich auch nicht um ein "Rechtsumgehungsforum".

: Wenn Sie bei meinen Beiträgen mangelnde fachliche Kompetenz vermuten, steht es Ihnen darüberhinaus ja auch frei meiner Empfehlung zu folgen und sich beim Baurechtsamt (in der Regel kostenlos) oder von einem ortsansässigen Architekten (gegen Honorar) die Zusammenhänge für Ihr konkretes Objekt erklären zu lassen.

Ja, da haben sie Recht, die Antworten sind alles, nur nicht das was ich lesen will.

Gehen wir davon aus, dass die Nutzungsfläche als Terasse seit JAhrzenten besteht, es geht lediglich um die Überdachung (Regenschutz), ob nun Alu-Profil oder Holz, und mit Glas oder Stegplatten.

Was ändert eine Überdachung?
der Abstand ist eh unterschritten durch die Mauer, die Nutzung als Terasse ist gestattet.
Die Baulast übernehmen die Nachbarn, die auf dieser Seite eh keine Fenster haben.

Wo liegt die Rechtfertigung der 40 cm?
Und es geht nicht um die Umgehung des Rechts, sondern um eine zufriedenstellende Auslegung!




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