Re: Garage auf Grenze, Nachbar schüttet Erde auf


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Abgeschickt von Anders Leben am 19 Juli, 2010 um 16:13:28:

Antwort auf: Re: Garage auf Grenze, Nachbar schüttet Erde auf von oberh am 19 Juli, 2010 um 14:57:53:

... im selben Gesetz sollte man sich auch die Verjährungs-/Verwirkungsregelungen durchlesen, die z T überraschend kurz sind.
[Klingt so, als läge die Anschüttung schon eine Weile zurück]


: Aus dem Nachbarrechtsgesetz NRW:

: § 30 Bodenerhöhungen
: (1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.




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