Re: FFH-Gebiet - Baurecht?


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 19 Juli, 2010 um 16:20:00:

Antwort auf: Re: FFH-Gebiet - Baurecht? von Bauassessor am 19 Juli, 2010 um 10:36:03:

Wenn es Außenbereich ist, sieht es mit dem Baurecht ja ohnehin schon sehr dünn aus (§ 35 BauGB).


: FFH-Gebiete sind die stärksten Schutzräume in Europa. Gegen die Schutzausweisung darf nur "verstoßen" werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.

Das klingt sehr dramatisch, aber dieser 'starke' Schutz bezieht sich nur auf Verletzungen des konkret per FFH-Richtlinie geschützten Ziels. Das müßte man also kennen (steht in der Gebietsmeldung, aufzufinden zB über eine Liste in der Wikipedia und/oder die Umweltbehörden des Landes.
Wenn z.B. der XYZ-Wald geschützt wird und das Haus auf einer Lichtung vorgesehen ist, muss das keinen Verstoß bedeuten, weil FFH-Ziele u.U. gar nicht berührt sind.





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