Re: Bauaufsicht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Juli, 2010 um 20:14:03

Antwort auf: Bauaufsicht von Rita am 17 Juli, 2010 um 19:52:51:

Die Mitteilung zum Baubeginn und zur Fertigstellung sind unaufgefordert und selbständig vom Bauherrn vorzulegen. Dazu gehören je nach Bundesland und Vorhaben weitere Bauvorlagen wie z. B. Statik und Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes. Das steht mit größter Wahrscheinlichkeit auch in der Baugenehmigung schon drin.

Der Bauherr ist also bereits durch das Nichtvorlegen der Mitteilungen und Nachweise im Verzug. Die schriftliche Anforderung der (Pflicht-)Unterlagen ist bereits mit Gebühren belegt. Darüberhinaus kann ZUSÄTZLICH ein Bußgeld für das Fehlen der Mitteilungen und Nachweise festgestetzt werden.

Wenn der TÜV abgelaufen ist, ist er eben abgelaufen. Da gibt es auch keine Frist zum TÜV einholen um das Bußgeld zu umgehen. Das Bußgeld ist sofort fällig, der Verstoß liegt ja nunmal vor.

: die Unterlagen Baubeginn/Fertigstellung wurden von der Bauaufsicht angefordert. Die Frist von 14 Tagen konnte nicht eingehalten werden. Daraufhin gabs einen Bescheid kostet 229€. Wer hat ähnliches erlebt,welche Fristen muß die Bauaufscicht gewähren?





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